Europäische Union
Die Europäische Union, die aktuell 27 Mitgliedsstaaten hat, entwickelte sich aus der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl(EGKS). Nach zahlreichen Beitritten europäischer Staaten und Bündnissen, die das Leben innerhalb Europas sicherer und komfortabler gemacht haben, wurde 1992 die Europäische Union gegründet. Diese besteht aus vier Institutionen die für Gesetzgebung, den Haushalt und die Durchführung und Einhaltung der Beschlüsse sorgen. Hier bildet das Europäische Parlament die Legislative. Das Parlament besteht aus 750 Abgeordneten, fungiert als Haushaltsbehörde, entscheidet Gesetze, kontrolliert die Kommission und wählt deren Präsidenten. Der Rat der Europäischen Union entscheidet ebenfalls über Gesetze und Haushalt und ist das Entscheidungsorgan für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Mitglieder sind die Repräsentanten der Mitgliedsstaaten. Vorsitz führt der Minister dessen Staat die Präsidentschaft inne hat. Der Rat der Europäischen Kommission stellt die Exekutive. Er stellt Gesetze vor, führt den Haushaltsplan durch und vertritt die EU bei internationalen Verhandlungen. Der Europäische Gerichtshof ist das rechtsprechende Organ der Union und besteht aus je einem Richter der Mitgliedsstaaten. Unterstützt wird dieser durch neun Generalanwälte die von für sechs Jahre ernannt werden.
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